NIS‑2: Registrierungsfrist bis 06. März 2026

Seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS‑2-Umsetzungsgesetz in Deutschland in Kraft. Damit gelten für rund 29.500 Unternehmen aus 18 Sektoren neue und deutlich verschärfte Anforderungen an Informationssicherheit, Governance und Meldeprozesse. Betroffen sind insbesondere „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen, die für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft eine zentrale Rolle spielen.

Bis zum 06. März 2026: Registrierungspflicht beim BSI

Mit Inkrafttreten des NIS‑2-Umsetzungsgesetzes begann eine dreimonatige Frist: Bis zum 06. März 2026 müssen sich alle betroffenen Einrichtungen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten – über ein Unternehmenskonto und anschließend im BSI‑Portal. Wer diese Frist versäumt, riskiert aufsichtsrechtliche Konsequenzen und mögliche Bußgelder.

Warum NIS‑2 mehr ist als „nur“ Registrierung

Die Registrierung beim BSI ist nur der formale Startpunkt. NIS‑2 zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau in Europa ganzheitlich zu erhöhen. Für Unternehmen bedeutet das unter anderem: strukturiertes Risikomanagement, klare Verantwortlichkeiten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie definierte Meldeprozesse bei Sicherheitsvorfällen.

Unsere NIS‑2-Workshops: Schritt für Schritt zur Umsetzung

Als Weiterbildungsanbieter unterstützen wir Sie dabei, NIS‑2 wirksam in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Unsere Workshops setzen dort an, wo viele Organisationen nach der Registrierung stehen: beim Übergang von gesetzlichen Anforderungen zur gelebten Praxis.

Unsere NIS‑2‑Seminare vermitteln unter anderem:

  • einen kompakten Überblick über Anforderungen von Richtlinie und Umsetzungsgesetz
  • praxisorientierte Gap‑Analyse: Wo stehen Sie, was fehlt zur Compliance?
  • konkrete Schritte für Risikomanagement, Meldeprozesse und Governance-Strukturen
  • Ansätze zur Integration von NIS‑2 in bestehende Informationssicherheits- und Compliance-Strukturen
     

Unsere aktuellen NIS‑2-Workshops im Überblick



Für wen sind unsere NIS‑2-Seminare geeignet?

  • IT-Sicherheits- und Informationssicherheitsbeauftragte
  • Datenschutzbeauftragte und Compliance-Verantwortliche
  • Geschäftsführung, Vorstände und Aufsichtsgremien
  • IT-Leitungen und Projektverantwortliche für Informationssicherheit

Jetzt für NIS‑2 fit machen

Die Frist zur Registrierung beim BSI am 06. März 2026 ist ein wichtiger Meilenstein, die eigentliche Arbeit beginnt danach. Nutzen Sie unsere NIS‑2-Workshops, um Ihr Unternehmen systematisch aufzustellen, Risiken zu reduzieren und regulatorische Anforderungen sicher zu erfüllen.
 

 

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Bitkom Akademie | Vincent Bergner
Vincent Bergner
Key Account Manager